Unsere Rechtsschutzversicherung für Heilpraktiker bietet Ihnen eine besondere Absicherung im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Rechtsschutzversicherung nicht mit der Berufshaftpflichtversicherung verwechselt werden darf.
Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Ihnen - PASSIVEN RECHTSSCHUTZ.
„Das bedeutet, dass Sie im Falle eines Schadens von Ihrem Haftpflichtversicherer anwaltlich vertreten werden.“
Dies bedeutet, dass der Haftpflichtversicherer ungerechtfertigte Ansprüche abwehrt.
In vielen Fällen ist eine Durchsetzung der eigenen Interessen vor Gericht und mit anwaltlicher Hilfe erforderlich (AKTIVER RECHTSSCHUTZ).
Der eigene Rechtsschutz übernimmt in diesem Fall die Gerichts- und Anwaltskosten sowie etwaige Aufwendungen für Sachverständige.
Ohne eigene Rechtsschutzversicherung besteht für Sie ansonsten ein nicht unerhebliches Kostenrisiko.
Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten.
Das zuständige Finanzgericht erhebt Anklage wegen nicht gezahlter Steuern.
Wegen wiederholter Unregelmäßigkeiten war die Kündigung eines Angestellten unvermeidlich.
Es wird eine Kündigungsschutzklage beim Amtsgericht angestrebt.
Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei in der ersten Instanz die eigenen Kosten.
Diese Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Mit unseren Ergänzungsmöglichkeiten können Sie den Versicherungsschutz noch besser auf Ihre Kunden zuschneiden: